05.03.2015 – Recht und PR

Urheber-, Persönlichkeits-, Haftungs- und Vertragsrecht; Grundseminar „Methodische Öffentlichkeitsarbeit“ Teil 2 (G2)

Datum: 05.03.2015
Zeit: 09:00 – 13:00 Uhr
Ort: ARCOTEL Rubin, Hamburg
Veranstalter: DIPR Deutsches Institut für Public Relations, Hamburg
Referenten: Alexander Unverzagt

Autoreply-E-Mail stellt keine unzulässige Werbung dar

Das LG Stuttgart (Urteil vom 04.02.2015, Az.: 4 S 165/14) hat eine vorangegangene Entscheidung des AG Stuttgart – Bad Canstatt (Urteil vom 25.04.2014, Az.: 10 C 225/14) – über die wir im 2. Newsletter Kommunikationsrecht berichteten – aufgehoben, das eine Autoreply-E-Mail, die auch Werbung enthielt, als unzulässig eingestuft hatte. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger einen Versicherungsvertrag per E-Mail gekündigt und daraufhin eine automatische Antwort (Autoreply-E-Mail) erhalten, die neben der Eingangsbestätigung auch Werbung erhielt. Das LG Stuttgart hält dies jedoch nicht für unzulässig, da es keine erhebliche Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstelle. Die Persönlichkeitsverletzung durch unaufgefordert zugesandte Werbe-E-Mails ergibt sich aus dem zusätzlichen Aufwand Werbe-E-Mails von anderen zu trennen und auszusortieren. Im vorliegenden Fall sei aber (mehr …)

Identifizierende Berichterstattung über einen Unternehmer auf einer Website ist zulässig, sofern sie den Tatsachen entspricht

Das LG Berlin (Urteil vom 21.11.2014, Az.: 27 O 423/13) hat klargestellt, dass eine kritische Berichterstattung über einen Unternehmer auf einer Website auch dann zulässig ist, wenn er namentlich  genannt wird. Damit bezog sich das Gericht auf die ständige Rechtsprechung des BGH. Da in diesem Fall die Online-Redaktion ihre Behauptungen nicht beweisen konnte, wurde sie vom Gericht zur Unterlassung der Berichterstattung verurteilt.

Unzulässig sind jedoch – wie allgemein bei Berichterstattungen – (mehr …)