Berichterstattung mit heimlich gedrehtem Filmmaterial zulässig?

Das Landgericht Stuttgart (Urteil vom 09.10.2014  – Az. 11 O 15/14) hat die Klage der Daimler AG gegen den SWR über eine mit versteckter Kamera gedrehter Reportage mit dem Titel „Hungerlohn am Fließband – Wie Tarife ausgehebelt werden“ abgewiesen. Nach Ansicht des Gerichts verletze zwar die Anfertigung und die Verbreitung des Filmmaterials das Unternehmenspersönlichkeitsrecht der Daimler AG, jedoch müsse dieses Recht mit der Meinungs- und Rundfunkfreiheit des Senders in Einklang gebracht werden. Das Gericht stellte nochmals klar, dass die Grundrechte der Meinungs-, Rundfunk- und Informationsfreiheit nicht die rechtswidrige (also durch Täuschung und unter Verletzung ihres Hausrechts durchgeführte) Informationsbeschaffung schützen. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH sind solche Reportagen jedoch zulässig, wenn (mehr …)