Achtung: EU-Datenschutzgrundverordnung!
Ab Mai 2018 sind viele Unternehmen verpflichtet, die Anforderungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung zu erfüllen. Seit bereits anderthalb Jahren läuft eine Übergangsfrist, die jedoch im Mai 2018 abläuft. Erfüllt dann ein Unternehmen bestimmte Anforderungen dieser Verordnung nicht, riskiert es hohe Bußgelder. Zu beachten sind Informationspflichten, Datenschutzfolgeabwägungen sowie technischen und organisatorische Maßnahmen.
Die Kanzlei UNVERZAGT berät Unternehmen zu diesem Thema in Einzelberatungen und Vorträgen (u.a. Rechtsanwalt Dr. Frank Eickmeier und Dr. Lukas Mezger am 2. Februar 2018).
Anmeldungen können Sie über diesen Link vornehmen.