Achtung: EU-Datenschutzgrundverordnung!

Ab Mai 2018 sind viele Unternehmen verpflichtet, die Anforderungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung zu erfüllen. Seit bereits anderthalb Jahren läuft eine Übergangsfrist, die jedoch im Mai 2018 abläuft. Erfüllt dann ein Unternehmen  bestimmte Anforderungen dieser Verordnung  nicht, riskiert es hohe Bußgelder. Zu beachten sind Informationspflichten, Datenschutzfolgeabwägungen sowie technischen und organisatorische Maßnahmen.

Die Kanzlei UNVERZAGT berät Unternehmen zu diesem Thema in  Einzelberatungen und Vorträgen (u.a. Rechtsanwalt Dr. Frank Eickmeier  und Dr. Lukas Mezger am 2. Februar  2018).

Anmeldungen können Sie über diesen Link vornehmen.

12. Newsletter Kommunikationsrecht

Am 18.12.2017 ist der 12. Newsletter Kommunikationsrecht erschienen.

Rechtsanwälte Claudia Gips und Alexander Unverzagt besprechen 5 gerichtliche Entscheidungen und geben Praxistipps zum Umgang mit diesen Entscheidungen.

  1. Privater Boykott-Aufruf bei Facebook erlaubt (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 10.08.2017, Az.:16 U 255/16)
  1. Hashtag „#ad“ reicht nicht zur Kennzeichnung von Social-Media-Werbung (OLG Celle, Urteil vom 08.06.2017, Az.: 13 U 53/17)
  1. Bürgermeister dürfen auf der städtischen Website nicht zur Demo aufrufen (BverwG, Urteil vom 14.03.2017 – VI ZR 721/15)
  1. Werbung mit Teil-Testergebnissen, die über das Gesamtergebnis täuschen, ist irreführend (LG Frankfurt a. M., Urteil vom 14.06.2017, Az.: 2-03 O 36/17)
  1. Ein Disclaimer zur Abmahnung wirkt auch gegen einen selbst (OLG Düsseldorf (Urteil vom 21.09.2017, Az.: I-20 U 79/17)

Anmeldungen zum Newsletter richten Sie gerne an: gips@unverzagt.law