Impressum im Werbeprospekt muss gut lesbar und einfach zu finden sein (LG Dortmund, Urteil vom 16.03.2016, Az. 10 O 81/15)

Das LG Dortmund (Urteil vom 16.03.2016, Az. 10 O 81/15) hatte darüber zu entscheiden, ob ein nur schwer lesbareres Impressum in einer Werbebroschüre einen Wettbewerbsverstoß darstellt. Der Betreiber mehrerer Fachgeschäfte für Hörakustik hatte einen Prospekt herausgegeben, in dem das Impressum nur in Schriftgröße 7 hochkant am linken Rand der letzten Seite des Prospektes abgedruckt war. Das Gericht sah dies als unzureichend an, da das Impressum aufgrund der Positionierung und farblichen Gestaltung nur schwer zu finden und durch die Schriftgröße ohne Hilfsmittel kaum lesbar sei. Damit war der Fall so zu beurteilen, als ob das Impressum gar nicht vorhanden gewesen wäre.

PRAXISTIPP

Printprodukte brauchen grundsätzlich ein Impressum, also die Information über Name, Anschrift und Kontaktdaten des Anbieters. Das gilt beispielsweise für Werbebroschüren, Kundenzeitschriften und Geschäftsberichte. Fehlen diese Informationen oder sind sie nur schlecht lesbar, so stellt dies einen Wettbewerbsverstoß dar. Darüber hinaus muss in der Broschüre zudem eine Belehrung über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und das Muster-Widerrufsformular abgedruckt sein, wenn eine Antwort- und Bestellkarte für Produkte des Anbieters enthalten ist.

8. Newsletter Kommunikationsrecht

Am 01.07.2016 ist der 8. Newsletter Kommunikationsrecht erschienen.

Die Autoren Rechtsanwälte Alexander Unverzagt und Claudia Gips geben zu 6 Urteilen Praxistipps:

  1. Prüfpflichten für Betreiber von Online-Bewertungsportalen, BGH (Urteil vom 18.06.2015, Az.: I ZR 74/14)
  2. „Sponsored by“ Hinweis in einem Onlinemagazin reicht nicht aus, LG München I (Urteil vom 31.07.2015, Az. 4 HK O 21172/14)
  3. Online-Artikel müssen angemessen bezahlt werden, OLG Celle (Beschluss vom 27.04.2016, Az.: 13 W 27/16)
  4. Fragen nach der Kundenzufriedenheit können verbotener Spam sein, OLG Dresden (Urteil vom 24.04.2016, Az.: 12 U 1773/13)
  5. Impressum im Werbeprospekt muss gut lesbar und einfach zu finden sein, LG Dortmund (Urteil vom 16.03.2016, Az. 10 O 81/15)
  6. Like-Buttons auf Unternehmenswebseiten sind rechtswidrig, LG Düsseldorf (Urteil vom 09.03.2016 – 12 O 151/15)

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