Identifizierende Berichterstattung über einen Unternehmer auf einer Website ist zulässig, sofern sie den Tatsachen entspricht

Das LG Berlin (Urteil vom 21.11.2014, Az.: 27 O 423/13) hat klargestellt, dass eine kritische Berichterstattung über einen Unternehmer auf einer Website auch dann zulässig ist, wenn er namentlich  genannt wird. Damit bezog sich das Gericht auf die ständige Rechtsprechung des BGH. Da in diesem Fall die Online-Redaktion ihre Behauptungen nicht beweisen konnte, wurde sie vom Gericht zur Unterlassung der Berichterstattung verurteilt.

Unzulässig sind jedoch – wie allgemein bei Berichterstattungen – (mehr …)

Framing ist nicht automatisch ein Urheberrechtsverstoß

Das sog. Framing, also die Einbindung oder Einbettung von Links z.B. zu YouTube-Videos in den eigenen Internetauftritt stellt nach Ansicht des Europäische Gerichtshof (Beschluss vom 21.10.2014, Az. C-348/13) keinen Urheberrechtsverstoß dar und ist somit auch ohne die Zustimmung der Urheber erlaubt. Nach Ansicht des EuGH handele es sich nur dann um eine „öffentliche Wiedergabe“ und damit um einen Urheberechtsverstoß, wenn die Wiedergabe des (ursprünglich rechtmäßig online verwendeten) Werkes durch das Framing gegenüber einem neuen Publikum erfolge. Sofern ein Werk aber bereits vor der Einbindung in eine neue Internetpräsenz frei im Internet verfügbar war, liegt auch keine neue „öffentliche Wiedergabe“ durch das Framing vor.

PRAXISTIPP:

Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen haben, da (mehr …)

Sorgfaltspflichten bei der Online-Nutzung fremder Fotos

Auch das Amtsgericht München (Urteil vom 28.05.2014 – Az.: 42 C 29213/13) hat nunmehr entschieden, dass man sich vor der Nutzung von fremden Fotos auf seiner Webseite vorab umfassend über die Rechteinhaberschaft an den Bildern erkundigen muss. Andernfalls liegt ein fahrlässiges Handeln vor, das einen Schadensersatzanspruch begründet. Es reicht insbesondere nicht aus, darauf zu verweisen, dass man die Fotos von einem Dritten erhalten habe, der versichert habe, dass die Fotos genutzt werden können.

PRAXISTIPP:

Dieses Urteil ist zwar kein höchstrichterliches Urteil, bestätigt jedoch sehr anschaulich, dass sich Verwender von Fotos immer sorgfältig über die Nutzungsrechte informieren sollten. Im Urheberrecht gibt es insbesondere auch keinen „gutgläubigen Erwerb“, d.h. man kann Nutzungsrechte nicht von einem Nichtberechtigten erwerben und sich dem Urheber gegenüber darauf berufen, man habe von einer Person Rechte eingeräumt bekommen und dabei nicht erkennen können, dass diese hierzu gar nicht berechtigt war.

EuGH bestätigte die Verlinkungsfreiheit

Der Europäische Gerichtshof (EuGH-Rechtssache C 466/12 vom 13.02.2014) hat entschieden, dass es zulässig ist, auf urheberrechtlich geschützte Inhalte zu verlinken, wenn diese bereits an anderer Stelle frei zugänglich im Internet angeboten werden. Das gilt auch dann, wenn Internetnutzer, die einen Link anklicken, nicht bemerken, dass es sich dabei um Inhalte einer anderen Website handelt. Nicht zulässig ist jedoch eine Verlinkung, die es ermöglicht, beschränkende Maßnahmen wie einen Zugang nur für Abonnenten, zu umgehen.

PRAXISTIPP:

Durch dieses Urteil wurde höchstrichterlich bestätigt, dass reine Links keine Urheberechtsverletzungen darstellen, wenn diese auf eine fremde­ Seite verlinken. Sofern Inhalte einer fremden Website auf der eigenen angezeigt werden, ist dies i.d.R. ohne Erlaubnis nicht zulässig. Vor jeder Linksetzung sollte aber auch geprüft werden, ob ggf. z.B. Markennamen oder Unternehmensnamen dort enthalten sind, die eine Persönlichkeitsrechts- oder ­Markenverletzung darstellen können.

Haftung für fremde Inhalte, die selbst online gestellt werden

Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 04.07.2013 – Az.: I ZR 39/12) hat klargestellt, dass Webseiten-Betreiber auch für fremde Inhalte voll haften, wenn sie diese Inhalte selbst online stellen. Eine Haftungsprivilegierung für fremde Inhalte kommt in diesem Fall nicht in Betracht.

PRAXISTIPP:

Der im „Impressum“ anzugebende Betreiber einer Internetseite ist auch für dort in seinem Namen eingestellte Inhalte verantwortlich, unabhängig davon, ob diese Inhalte selbst oder von Dritten erstellt wurden. Er kann sich dann nicht darauf berufen, dass „nur“ fremde Inhalte übernommen werden.