Haftung von Webdesignern für Urheberrechtsverletzungen bei Homepage-Erstellung (Landgericht Bochum, Urteil vom 16.08.2016, Az.: 9 S 17/16)

Das Landgericht Bochum (Urteil vom 16.08.2016, Az.: 9 S 17/16) hat entschieden, dass ein Webdesigner dem Kunden auf Schadensersatz haftet, wenn er für die Erstellung der Website urheberrechtlich geschützte Fotos verwendet, für die er keine Nutzungsrechte erworben hat. Er ist verpflichtet, die Rechte an den Fotos zu prüfen und nur solche zu verwenden, von denen er sicher weiß, dass die konkrete Nutzung auch gestattet ist. Zudem muss er den Kunden darüber informieren, ob die Bilder entgeltfrei verwendet werden dürfen oder nicht.

PRAXISTIPP

Wer urheberrechtlich geschütztes Material verwendet, muss stets nachweisen, dass er die entsprechenden Nutzungsrechte besitzt. Es ist jedoch bislang noch nicht höchstrichterlich geklärt, ob diese Pflicht letztendlich den Kunden (siehe dazu AG München, Urteil vom 28.05.2014, Az.: 142 C 29213/13) oder den Webdesigner oder beide (siehe dazu auch AG Oldenburg, 17.04.2015, Az.: 8 C 8028/15) trifft. Empfehlenswert ist es daher, dass alle Beteiligten die Rechte an dem verwendeten Material jeweils klären. Ggf. können die einzelnen Prüfpflichten auch vertraglich vereinbart werden, wobei ein pauschaler Haftungsausschluss in den AGB in der Regel unzulässig sein wird.

10. Newsletter Kommunikationsrecht

Am 23.03.2017 ist der 10. Newsletter Kommunikationsrecht erschienen.

Rechtsanwälte Claudia Gips und Alexander Unverzagt besprechen 5 gerichtliche Entscheidungen und geben Praxistipps zum Umgang mit diesen Entscheidungen.

  1. Kann der Betriebsrat über den Facebook-Auftritt des Arbeitsgebers mitbestimmen? Bundesarbeitsgericht (Beschluss vom 13.12.2016, Az.: 1 ABR 7/15)
  2. Pflicht zur Gegendarstellung auf privatem Blog, Kammergericht Berlin (Beschluss vom 28.11.2016, Az.: 10 W 173/16)
  3. Haftung von Webdesignern für Urheberrechtsverletzungen bei Homepage-Erstellung, Landgericht Bochum (Urteil vom 16.08.2016, Az.: 9 S 17/16)
  4. Werbung mit Auszeichnungen nur bei transparenter Quellenangabe  zulässig, Landgericht Kaiserslautern (Urteil vom 08.11.2016, Az.: HK O 2/15)
  5. Sind kritische Äußerungen über Mitbewerber erlaubt? Oberlandesgericht Brandenburg (Beschluss vom 31.05.2016, Az.: Au 7 E 16.251)

Anmeldungen zum Newsletter richten Sie gerne an: gips@unverzagt.law