Stillschweigende Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos auf Websites
Der BGH (Urteil vom 11.11.2014, Az.: VI ZR 9/14) hatte sich mit der Frage beschäftigt, wann von einer „konkludenten“, also schlüssig aus dem Verhalten abzuleitenden Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos zu Werbezwecken ausgegangen werden kann.
Im vorliegenden Fall war die Betroffene als Hostess damit beauftragt, auf einer Party mit prominenten Gästen Zigarren einer bestimmten Marke zum Zwecke der Werbung anzubieten. Sie wandte sich gegen die Veröffentlichung von Fotos, die zeigten, wie sie einem Gast aus einem Korb diese Zigaretten anbietet. Der BGH entschied, dass der Betroffenen sowohl durch die Art der Veranstaltung, auf der sie tätig war, als auch durch die Art ihrer Tätigkeit bewusst sein musste, dass (mehr …)