15. Newsletter Kommunikationsrecht

Der 15. Newsletter Kommunikationsrecht ist am 13.11.2019 erschienen.

Rechtsanwälte Claudia Gips und Alexander Unverzagt besprechen 5 gerichtliche Entscheidungen und geben Praxistipps zum Umgang mit diesen Entscheidungen

  1. Unternehmen haften für Rechtsverstöße der Lead-Agentur (LG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.03.2019, Az. 3-06 O 5/18)
  2. Markenrechtsverstoß durch Google-Adword-Anzeigen (BGH, Urteil vom 25.07.2019, Az.: I ZR 29/18 – ORTLIEB II)
  3. Zur Kennzeichnungspflicht bei Influencer-Beiträgen (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 28.06.2019, Az.: 6 W 35/19)
  4. Hinweis „Sponsored Content“ reicht nicht aus, um Beiträge als Werbung zu kennzeichnen (LG Hamburg, Urteil vom 21.12.2018, Az.: 315 O 257/17)
  5. Die gleichzeitige Einwilligung zur Teilnahme am Gewinnspiel und Erhalt von Werbung (OLG Frankfurt, Urteil vom 27.06.2019, Az.: 6 U 6/19)

Anmeldungen zum Newsletter richten Sie gerne an: gips@unverzagt.law

Rechtliche Fallstricke beim Verbreiten von digitalem Content

Knapp 50 PR-Professionals nahmen am 12.09.2017 an der Veranstaltung der Convento GmbH bei UNVERZAGT in Hamburg zu diesem Thema teil. Interessante und zielgruppenorientierte Inhalte von Pressemitteilungen, Blogbeiträgen, Kundenbewertungen, Agentur- und Pitchkonzepten etc. sind  in der Regel rechtlich geschützt. Rechtliche Überlegungen werden in diesem Zusammenhang aber oft gar nicht oder zu spät angestellt, obwohl die Bearbeitung, Nutzung und Auswertung solcher kreativer Leistungen es rechtlich in sich haben. Urheber-, wettbewerbs-, persönlichkeits- oder haftungsrechtliche Fragen müssen daher immer wieder gestellt und beantwortet werden.

Rechtsanwalt Alexander Unverzagt erläuterte in seinem Vortrag die rechtlichen Fallstricke bei der Nutzung und Verbreitung von digitalem Content. Der Vortrag befasste sich mit den Fragen der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von „content“ (wie Blogbeiträgen, Fotografien und Tweets), Lizenzbedingungen und Haftungsfragen. Das große Interesse der Zuhörer zeigte sich in einer lebhaften Diskussion über weitere Aspekte, wie u.a. der Kennzeichnungspflicht / dem Trennungsgebot in Bezug auf werbliche Inhalte, Absprachen und Zusammenarbeit mit Journalisten, dem Umgang mit Interviews, der Abbildung von Personen und der Übernahme von Leistungen Dritter für eigene Zwecke.

Alexander Unverzagt und Claudia Gips sind Autoren des „Handbuch PR-Recht“, dessen 2. Auflage Ende 2017 erscheint, sowie des „Newsletter Kommunikationsrecht“. Weitere Informationen finden Sie unter www.prrecht.de