Sind kritische Äußerungen über Mitbewerber erlaubt? (OLG Brandenburg, Beschluss vom 31.05.2016, Az.: Au 7 E 16.251)

Das OLG Brandenburg (Beschluss vom 31.05.2016, Az.: Au 7 E 16.251) hatte darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen sich ein Mitbewerber kritisch über einen Konkurrenten äußern darf. Geschäftsschädigende Tatsachenaussagen sind nach Auffassung des Gerichts zulässig und nicht wettbewerbswidrig, sofern ein berechtigtes Informationsinteresse und ein hinreichender Anlass bestehen und die Kritik in Art und Ausmaß verhältnismäßig ist. Im konkreten Fall wurde bei einem Interview zu einem in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen Unternehmen auch Aussagen über den Inhaber eines anderen Unternehmens getroffen.

PRAXISTIPP

Grundsätzlich sind kritische Äußerungen über Mitbewerber zulässig, solange keine unwahren Tatsachen behauptet werden oder die Grenze zur Schmähkritik überschritten wird (siehe auch OLG Hamm, Urteil vom 14.11.2013, Az.: 4 U 88/13). Herabsetzende Meinungsäußerungen, die noch keine Schmähkritik darstellen, sind jedoch nicht zulässig, wenn kein Informationsinteresse daran besteht und sie vornehmlich wettbewerblichen Zwecken dienen (siehe dazu auch BGH, Urteil vom 17.12.2015, Az.: I ZR 219/13).

10. Newsletter Kommunikationsrecht

Am 23.03.2017 ist der 10. Newsletter Kommunikationsrecht erschienen.

Rechtsanwälte Claudia Gips und Alexander Unverzagt besprechen 5 gerichtliche Entscheidungen und geben Praxistipps zum Umgang mit diesen Entscheidungen.

  1. Kann der Betriebsrat über den Facebook-Auftritt des Arbeitsgebers mitbestimmen? Bundesarbeitsgericht (Beschluss vom 13.12.2016, Az.: 1 ABR 7/15)
  2. Pflicht zur Gegendarstellung auf privatem Blog, Kammergericht Berlin (Beschluss vom 28.11.2016, Az.: 10 W 173/16)
  3. Haftung von Webdesignern für Urheberrechtsverletzungen bei Homepage-Erstellung, Landgericht Bochum (Urteil vom 16.08.2016, Az.: 9 S 17/16)
  4. Werbung mit Auszeichnungen nur bei transparenter Quellenangabe  zulässig, Landgericht Kaiserslautern (Urteil vom 08.11.2016, Az.: HK O 2/15)
  5. Sind kritische Äußerungen über Mitbewerber erlaubt? Oberlandesgericht Brandenburg (Beschluss vom 31.05.2016, Az.: Au 7 E 16.251)

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