Unechte Bestätigung über Einrichtung eines Kundenkontos bei einem Online-Shop ist unzulässige E-Mail-Werbung
Potenziellen Kunden eine Anmeldebestätigung zu mailen, obwohl diese gar kein Konto eröffnet haben, ist eine besonders aufdringliche Werbemaßnahme. Das hat das Berliner AG Pankow-Weißensee (Urteil vom 16.12.2014, Az.: 101 C 1005/14) entschieden und die Mail eines Online-Shops für unzulässig erklärt. Die Besonderheit an diesem Fall war, dass die Betreiber des Shops nicht beweisen konnten, dass der Betroffene tatsächlich ein Kundenkonto eingerichtet hatte. Das Gericht stellte klar, dass (mehr …)