Gegendarstellungsanspruch auch bei einer als Frage formulierten Pressemeldung
Das OLG Zweibrücken (Urteil vom 29.01.2015, Az.: 4 U 81/14) hatte die Frage zu entscheiden, ob auch dann ein Anspruch auf Gegendarstellung besteht, wenn die Überschrift der Pressemeldung als Frage formuliert ist. Im vorliegenden Fall hatte eine Zeitschrift über einen Prominenten auf der Titelseite geschrieben: „Sterbedrama um seinen besten Freund – Hätte er ihn damals retten können?“ Aus dem Artikel im Innenteil der Zeitschrift wurde jedoch klar, dass es keinerlei Bezug des Prominenten zu dem krankheitsbedingten Tod seines früheren Schulfreundes gab.
Das Gericht ging davon aus, dass es sich bei der Formulierung (mehr …)