Achtung: EU-Datenschutzgrundverordnung!

Ab Mai 2018 sind viele Unternehmen verpflichtet, die Anforderungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung zu erfüllen. Seit bereits anderthalb Jahren läuft eine Übergangsfrist, die jedoch im Mai 2018 abläuft. Erfüllt dann ein Unternehmen  bestimmte Anforderungen dieser Verordnung  nicht, riskiert es hohe Bußgelder. Zu beachten sind Informationspflichten, Datenschutzfolgeabwägungen sowie technischen und organisatorische Maßnahmen.

Die Kanzlei UNVERZAGT berät Unternehmen zu diesem Thema in  Einzelberatungen und Vorträgen (u.a. Rechtsanwalt Dr. Frank Eickmeier  und Dr. Lukas Mezger am 2. Februar  2018).

Anmeldungen können Sie über diesen Link vornehmen.