Zulässigkeit der Verwendung von fremden Markennamen bei AdWords

Das OLG Frankfurt a.M. hat in seinem Urteil vom 10. April 2014 (Az.: 6 U 272/10) entschieden, dass es unzulässig ist, eine bekannte Marke im Wege des Keyword-Advertising als Schlüsselwort so zu verwenden, dass diese Marke in ein negatives Licht gerückt wird, z.B. indem das Angebot des Markeninhabers als stark überteuert dargestellt wird. Es hat aber auch klargestellt, dass Keyword-Advertising zulässig ist, wenn die Marke nicht verunglimpft und nur eine Werbung gezeigt wird, mit der eine Alternative zu den Waren oder Dienstleistungen des Inhabers der bekannten Marke vorgeschlagen wird.

PRAXISTIPP:

Beim Keyword-Advertising von Google „Adwords“ kann sich der Betreiber einer Internetseite bestimmte Keywords registrieren lassen. Wenn jemand bei einer Google-Suche dieses Wort verwendet, wird ihm oberhalb der Suchergebnisse in einem mit „Anzeigen“ überschriebenem Abschnitt die Internetseite desjenigen angezeigt, der das Keyword registriert hat. Dies ist (auch gemäß der Rechtsprechnung des EuGH) grundsätzlich weiterhin zulässig, solange eine bekannte Marke nicht negativ dargestellt wird. Bekannte Marken haben jetzt jedoch die Möglichkeit, dagegen vorzugehen, müssen allerdings ihre Bekanntheit nachweisen.

1. Newsletter Kommunikationsrecht

Löschungspflicht für Suchmaschinenbetreiber bzgl. personenbezogener Daten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH-Rechtssache vom 13. Mai 2014 – Az. C – 131/12) hat entschieden, dass Privatpersonen einen Löschanspruch gegen Suchmaschinenbetreiber haben, wenn die Einträge der Ergebnisliste ihr Persönlichkeitsrecht verletzten. Dabei muss jedoch in jedem Einzelfall geprüft werden, ob das Interesse der betroffenen Person und ihre Rechte auf Achtung des Privatlebens und Schutz personenbezogener Daten gegenüber dem wirtschaftlichen Interesse des Suchmaschinenbetreibers und dem öffentlichen Informationsinteresse überwiegen.

PRAXISTIPP:

Der EuGH hat damit die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen gestärkt und den Suchmaschinenbetreiber Google in die Verantwortung genommen. Auch Google hat zwischenzeitlich ein Formular bereitgestellt, mithilfe dessen eine Löschung beantragt werden kann. Zu beachten ist: Die Löschung aus der Trefferliste bei Google führt nicht dazu, dass die Originalseite gelöscht wird. Insofern kann es im Einzelfall zielführender sein, gegen Websitebetreiber direkt vorzugehen statt gegen Google.

„Sponsored by“ reicht nicht aus, um einen Beitrag als ­Anzeige zu kennenzeichen

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 06.02.2014 (Az.: I ZR 2/11 – GOOD NEWS II) entschieden, dass ein von einem Unternehmen bezahlter redaktioneller Beitrag in einer Zeitung deutlich mit dem Begriff „Anzeige“ gekennzeichnet werden muss. Als nicht ausreichend sah das Gericht die Kennzeichnung mit „sponsored by“ und der Angabe des werbenden Unternehmens an. Solche schwammigen Begriffe verstoßen nach Auffassung des Gerichts gegen das strikte Gebot der Kenntlichmachung von Anzeigen, das sich aus den Pressegesetzen ergibt.

PRAXISTIPP:

Das Sponsoring redaktioneller Beiträge als PR-Maßnahme ist zulässig. Dabei muss aber, wie bei allen Sonderveröffentlichungen, eine klare Kennzeichnung erfolgen. Immer wenn für redaktionelle Beiträge ein Entgelt gezahlt oder sonstige Gegenleistung erbracht wird, müssen diese Beiträge eindeutig gekennzeichnet sein.

Litigation PR

Datum: 06.05.2014
Zeit: 11:15 – 12:15 Uhr
Ort: Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen, Recklinghausen
Veranstalter: Tagung der Richterinnen und Richter des Landesarbeitsgerichtsbezirks Düsseldorf (06.-07.05.2014)
Referenten: Alexander Unverzagt, Dr. Peter Zolling