Haftung für fremde Inhalte, die selbst online gestellt werden

Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 04.07.2013 – Az.: I ZR 39/12) hat klargestellt, dass Webseiten-Betreiber auch für fremde Inhalte voll haften, wenn sie diese Inhalte selbst online stellen. Eine Haftungsprivilegierung für fremde Inhalte kommt in diesem Fall nicht in Betracht.

PRAXISTIPP:

Der im „Impressum“ anzugebende Betreiber einer Internetseite ist auch für dort in seinem Namen eingestellte Inhalte verantwortlich, unabhängig davon, ob diese Inhalte selbst oder von Dritten erstellt wurden. Er kann sich dann nicht darauf berufen, dass „nur“ fremde Inhalte übernommen werden.