Autoreply-E-Mail stellt keine unzulässige Werbung dar

Das LG Stuttgart (Urteil vom 04.02.2015, Az.: 4 S 165/14) hat eine vorangegangene Entscheidung des AG Stuttgart – Bad Canstatt (Urteil vom 25.04.2014, Az.: 10 C 225/14) – über die wir im 2. Newsletter Kommunikationsrecht berichteten – aufgehoben, das eine Autoreply-E-Mail, die auch Werbung enthielt, als unzulässig eingestuft hatte. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger einen Versicherungsvertrag per E-Mail gekündigt und daraufhin eine automatische Antwort (Autoreply-E-Mail) erhalten, die neben der Eingangsbestätigung auch Werbung erhielt. Das LG Stuttgart hält dies jedoch nicht für unzulässig, da es keine erhebliche Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstelle. Die Persönlichkeitsverletzung durch unaufgefordert zugesandte Werbe-E-Mails ergibt sich aus dem zusätzlichen Aufwand Werbe-E-Mails von anderen zu trennen und auszusortieren. Im vorliegenden Fall sei aber (mehr …)

Berichterstattung mit heimlich gedrehtem Filmmaterial zulässig?

Das Landgericht Stuttgart (Urteil vom 09.10.2014  – Az. 11 O 15/14) hat die Klage der Daimler AG gegen den SWR über eine mit versteckter Kamera gedrehter Reportage mit dem Titel „Hungerlohn am Fließband – Wie Tarife ausgehebelt werden“ abgewiesen. Nach Ansicht des Gerichts verletze zwar die Anfertigung und die Verbreitung des Filmmaterials das Unternehmenspersönlichkeitsrecht der Daimler AG, jedoch müsse dieses Recht mit der Meinungs- und Rundfunkfreiheit des Senders in Einklang gebracht werden. Das Gericht stellte nochmals klar, dass die Grundrechte der Meinungs-, Rundfunk- und Informationsfreiheit nicht die rechtswidrige (also durch Täuschung und unter Verletzung ihres Hausrechts durchgeführte) Informationsbeschaffung schützen. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH sind solche Reportagen jedoch zulässig, wenn (mehr …)