Text eines Bürgermeisters auf Facebook kann eine amtliche Äußerungen sein

Das Verwaltungsgericht München (VG München, Beschluss vom 19.01.2015,  Az. M 7 E 15.136) hatte über den Antrag einer Bagida-Initiatorin zu entscheiden, mit dem sich diese gegen Aufrufe des Münchener Oberbürgermeisters zu Gegendemonstrationen auf seiner Facebook-Seite wandte.

Das Gericht stellte dabei klar, dass es sich um eine verwaltungsrechtliche Streitigkeit handele, da die Äußerungen des Bürgermeisters amtlichen Charakter hatten bzw. in amtlicher Eigenschaft abgegeben worden waren. Hätte der Bürgermeister die Äußerungen als Privatperson getätigt, wäre (mehr …)